Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein.
2024 sind folgende Angehörigen der Armee schiesspflichtig:
- Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2023 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
- Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahre, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
- Armeeangehörige, welche 2024 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
- Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Beste-hen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:
- mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
- nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden.
Zum Schiessen ist folgendes mitzunehmen:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
- Dienstbüchlein
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
- Amtlicher Ausweis
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
- Persönlicher Gehörschutz
- Bei fehlenden Unterlagen wenden Sie sich an die Militärbehörde Ihres Wohnkantons.
Programm:
- 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5
- 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4
- 1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
- 1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
- 1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
Termine 2024:
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17. Mai |
18:00 - 20:00 Uhr |
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27. Juli |
13:30 - 16:00 Uhr |
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23. August |
18:00 - 20:00 Uhr |
Auszeichnungen:
Alterskategorien: |
Anerkennungskarte: |
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Elite / Senioren |
66 |
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Veteranen |
64 |
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Seniorveteranen |
63 |
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Jungschützen |
64 |
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Jugendliche |
63 |
Letzte Änderung der Seite: 14. März 2024 - 22:44