Um was geht es?
Alle Personen, die ab dem 15.08.2019 eine kantonale Ausnahmebewilligung für Sportschützen erteilt bekommen haben, müssen nach 5 und 10 Jahren ab Erteilung der ersten vorgenannten Bewilligung einen Nachweis erbringen, dass Sie die bewilligten Waffen zum sportlichen Schiessen erworben haben.
Nachweispflicht_Ausnahmebewilligung.pdf Nachweispflicht Ausnahmebewilligung | 1.0 MB |