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03.07.2024

Nachweispflicht für Ausnahmebewilligung

Um was geht es?
Alle Personen, die ab dem 15.08.2019 eine kantonale Ausnahmebewilligung für Sportschützen erteilt bekommen haben, müssen nach 5 und 10 Jahren ab Erteilung der ersten vorgenannten Bewilligung einen Nachweis erbringen, dass Sie die bewilligten Waffen zum sportlichen Schiessen erworben haben.

Nachweispflicht_Ausnahmebewilligung.pdf

Nachweispflicht Ausnahmebewilligung

1.0 MB

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Letzte Änderung der Seite:  7. September 2024 - 00:14
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